Inneneinrichtungen Tapeten Fischer GmbH

Stand: 2026

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Inneneinrichtungen Tapeten Fischer GmbH (im Folgenden „wir“ oder „Anbieter“) und unseren Kunden. Kunden können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein.

1.2 Es gilt ausschließlich diejenige Fassung unserer AGB, die dem Kunden bei Vertragsschluss konkret benannt oder zur Verfügung gestellt wurde. Änderungen unserer AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir sie ausdrücklich mitteilen und der Kunde sie zur Kenntnis nehmen kann.

1.3 Abweichende, widersprechende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

1.4 Individuelle Vereinbarungen gelten nur, wenn sie in unserer Auftragsbestätigung dokumentiert oder separat schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote – ob schriftlich, elektronisch oder mündlich – sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Produktabbildungen, Muster, Materialproben oder Präsentationen dienen der Orientierung.

2.2 Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Vertragsangebot dar.

2.3 Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Dienstleistung zustande.

2.4 Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung des Verbrauchers ab, stellt dies ein neues Vertragsangebot dar, das der Verbraucher ausdrücklich annehmen muss. Schweigen gilt hierbei nicht als Zustimmung. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung eines Unternehmers ab, hat dieser innerhalb von 7 Arbeitstagen schriftlich zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt der Vertrag mit den Bedingungen unserer Auftragsbestätigung als angenommen.

3. Preise, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen

3.1 Preisangaben
Unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen weisen zunächst den Nettopreis aus. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen und dem Nettobetrag hinzugerechnet. Für Verbraucher ist der Endpreis einschließlich Mehrwertsteuer maßgeblich, der im Rahmen des Bestellvorgangs klar ersichtlich dargestellt wird. Zu den Preisen hinzukommen können – sofern angefallen – Kosten für Verpackung, Versicherung, Montage und Lieferung, die wir gesondert ausweisen.

3.2 Preisänderungen
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen und sich die Beschaffungs- oder Herstellungskosten (insbesondere Material-, Energie- oder Transportkosten) nachweislich erhöht haben. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Zahlungskonditionen
Rechnungen sind mit Zugang sofort ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungskondition oder Zahlungsfrist schriftlich vereinbart ist.

3.4 Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn der Betrag unwiderruflich unserem Konto gutgeschrieben wurde.

4. Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

4.1 Eintritt des Zahlungsverzugs
Der Verbraucher gerät 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, sofern wir ihn auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.

Der Unternehmer gerät 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung auch ohne besonderen Hinweis in Zahlungsverzug.

4.2 Folgen des Zahlungsverzugs
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt:

Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen, offene Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, weitere Lieferungen nur Zug um Zug gegen Zahlung auszuführen, angemessene Sicherheitsleistungen zu verlangen.

4.3 Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere der Anspruch auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

4.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen gegen unsere Ansprüche aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Diese Regelungen gelten für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

5. Widerrufsrecht für Verbraucher

5.1 Anwendungsbereich 

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. 

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) oder als Fernabsatzverträge (§ 312c BGB) geschlossen werden.

5.2 Widerrufsbelehrung 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Inneneinrichtungen Tapeten Fischer GmbH, Residenzstraße 23, 80333 München, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.  Wir stellen dem Verbraucher auf unserer Webseite www.tapetenfischer.de ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung, das jedoch nicht vorgeschrieben ist..Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

5.3 Folgen des Widerrufs 

Widerrufen Sie diesen Vertrag, haben wir Ihnen sämtliche Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. 

Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.4 Ausschluss des Widerrufsrechts 

Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, 

die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist 

oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. 

Dies betrifft insbesondere maßgefertigte Vorhänge, individuell konfektionierte Textilien, Teppiche, Polsterarbeiten, Einbauelemente sowie sonstige nach Kundenspezifikation hergestellte Produkte.

5.5 Vorzeitiger Beginn der Leistung 

Verlangt der Verbraucher, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung oder Werkleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, hat der Verbraucher im Falle eines Widerrufs gemäß § 357 Abs. 8 BGB einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu zahlen.

5.6 Erlöschen des Widerrufsrechts 

Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Abs. 4 BGB, wenn wir die vereinbarte Dienstleistung oder Werkleistung vollständig erbracht haben 

und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen dürfen, 

und der Verbraucher bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.

6. Keine Stornierung; Kündigung bei Werkleistungen

6.1 Keine Stornierung 

Eine Stornierung der Bestellung oder des Vertrages ist nicht vorgesehen. Dem Kunden stehen ausschließlich die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Widerrufsrecht (sofern anwendbar) sowie das Kündigungsrecht nach § 648 BGB.

6.2 Kündigung nach § 648 BGB 

Kündigt der Kunde den Werkvertrag nach § 648 BGB, bleibt unser Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Wir rechnen ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb an.                                                                                                                   

6.3 Individuelle Materialien und Maßanfertigungen   

Bei individuell angefertigten oder bereits bestellten Materialien können wir die hierfür entstandenen Kosten in voller Höhe berechnen. Dies betrifft insbesondere maßgefertigte Wandverkleidungen, dauerhaft montierte Einbauten, maßgefertigte Einbaumöbel, Polsterarbeiten, individuell konfektionierte Textilien sowie sonstige nach Kundenspezifikation hergestellte Produkte.

7. Lieferung, Lieferfristen und Selbstlieferungsvorbehalt

7.1 Lieferfristen und Liefertermine

Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Eine verbindliche Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Lager verlassen hat oder wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Lieferungen erfolgen grundsätzlich bis zur Bordsteinkante, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.2 Lieferhindernisse / Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und von uns nicht zu vertretende Umstände – etwa Materialengpässe, behördliche Maßnahmen, Produktions- oder Transportstörungen, Streiks oder Ausfälle von Vorlieferanten – verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch, wenn entsprechende Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten.

Wir informieren den Kunden unverzüglich über derartige Lieferhindernisse.

7.3 Selbstbelieferungsvorbehalt

Wir behalten uns vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir trotz Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäfts ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden. In diesem Fall informieren wir den Kunden unverzüglich und erstatten bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

7.4 Teillieferungen

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Für Teillieferungen können wir gesonderte Teilrechnungen stellen.

7.5 Schadensersatz bei Lieferunmöglichkeit

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen, sofern wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen.

8. Versand, Gefahrübergang, Montage, Prüfungspflicht und Abnahme

8.1 Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt durch von uns beauftragte Transportunternehmen. Wir behalten uns vor, mehrere Artikel getrennt zu versenden, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm bestimmte empfangsberechtigte Person über. Bei Unternehmern geht die Gefahr bereits mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, den Spediteur oder den Frachtführer über. Wird die Ware vom Unternehmer nicht rechtzeitig abgenommen, geht die Gefahr mit Eintritt des Annahmeverzugs über.

8.2 Montageleistungen

Soweit eine Montage vereinbart wurde, wird diese durch uns oder beauftragte Fachbetriebe ausgeführt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Montage ohne Verzögerung durchgeführt werden kann und sämtliche für Montage, Elektroinstallationen, Wasseranschlüsse, Lüftung oder sonstige technische Einrichtungen erforderlichen Voraussetzungen bauseits erfüllt sind

8.3 Annahmeverzug

Kommt der Kunde mit der Annahme der Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, die Ware auf Risiko und Kosten des Kunden kostenpflichtig einzulagern und erforderlichenfalls erneut anzuliefern. Bei Verbrauchern verbleibt das Transportrisiko bis zur tatsächlichen Übergabe bei uns; bei Unternehmern geht die Gefahr bereits mit dem Eintritt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.

8.4 Prüfungspflicht bei Lieferung
Der Kunde hat die Ware bei Anlieferung auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen und dem Lieferanten diese unmittelbar mitzuteilen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

8.5 Abnahme der Werkleistungen
Nach Durchführung von Montage-, Einbau-, Polster- oder sonstigen Werkleistungen ist der Kunde zur Abnahme des Werkes verpflichtet. Nach Fertigstellung können wir dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Erfolgt keine Erklärung, gilt das Werk gem. § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen, sofern kein wesentlicher Mangel vorliegt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

Auf Wunsch wird ein Abnahmeprotokoll erstellt; offensichtliche Mängel sollen dabei angezeigt werden.

9. Gewährleistung und Mängelrechte

9.1 Mängelrechte – allgemeiner Grundsatz
Für sämtliche Lieferungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Verbraucher und Unternehmer haben Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist.

9.2 Untersuchungs- und Rügepflicht bei Unternehmern
Unternehmer sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Diese Untersuchungs-und Rügepflicht gilt nicht für Verbraucher.

9.3 Handelsübliche Abweichungen
Bei Naturmaterialien wie Holz, Stein, Leder oder Textilien gelten handelsübliche Abweichungen in Farbe, Struktur, Maserung oder Oberfläche (inkl. Massabweichungen bei Teppichen bis 5%) nicht als Mangel, sofern die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird. Gleiches gilt für geringfügige farbliche Abweichungen bei Produktchargen oder Monitordarstellungen.

9.4 Nacherfüllung
Im Falle eines Mangels sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder eine mangelfreie Ersatzlieferung vorzunehmen. Dem Kunden stehen nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu.

9.5 Verweigerung der Nacherfüllung
Wir dürfen die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

9.6 Keine Gewährleistung für kundenseitige Fehler
Keine Gewähr besteht bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, ungeeignete Verwendung, natürliche Abnutzung oder Veränderungen an der Ware ohne unsere Zustimmung entstehen.

9.7 Prüfpflicht vor Verarbeitung (Textilien, Tapeten)
Textilien, Polsterstoffe, Teppiche sowie Tapeten sind vom Kunden vor dem Zuschnitt, der Verarbeitung oder dem Verkleben auf offensichtliche Mängel, Farbabweichungen oder Chargenunterschiede zu prüfen. Nach dem Zuschnitt oder der Verarbeitung können Mängelansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde den Mangel trotz sorgfältiger Prüfung vor Verarbeitung nicht erkennen konnte.

9.8 Rücksendemodalitäten im Gewährleistungsfall
Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu prüfen. Rücksendungen dürfen erst nach Abstimmung mit uns erfolgen. Für Verbraucher ist die Rücksendung im Gewährleistungsfall kostenfrei. Unternehmer tragen die Transportkosten, wenn sich herausstellt, dass kein Mangel vorliegt.

9.9 Verjährungsfristen
Bei Verbrauchern verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln innerhalb von 24 Monaten ab Übergabe bzw. Abnahme gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Bei Unternehmern verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang.
Die Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder arglistigen Verschweigens eines Mangels. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9.10. Bauwerksbezogene Leistungen
Für Arbeiten an einem Bauwerk oder für Leistungen, deren Erfolg in der Herstellung, Erweiterung oder Veränderung einer baulichen Anlage besteht, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre, unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Zu solchen Leistungen zählen insbesondere fest verbaute Wandverkleidungen, dauerhaft montierte Einbauten, maßgefertigte Einbaumöbel oder andere baulich integrierte Innenausbau‑Elemente, die mit dem Gebäude fest verbunden sind.

9.11 Unberührte Fristen
Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

10. Haftung

10.1 Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

Wir haften uneingeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit

Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nur für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.3 Keine Haftung für mittelbare Schäden bei Unternehmern

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

10.4 Haftungsausschlüsse

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Montage oder Verarbeitung durch den Kunden oder Dritte, ungeeignete Verwendung oder natürliche Abnutzung entstehen.

10.5 Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10.6 Haftung für Vertreter und Erfüllungsgehilfen

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Eine Haftung besteht nur im Rahmen der in diesem § 10 genannten Bestimmungen.

10.7 Haftung für Schäden an anderen Rechtsgütern des Kunden

Wir haften für Schäden an anderen Sachen oder Rechtsgütern des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir jedoch nur für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Schäden an anderen Sachen oder Rechtsgütern des Kunden (Mangelfolgeschäden) ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen ist.
Der Ausschluss gilt ferner nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben.

10.8 Haftung bei Lieferverzug

Bei Lieferverzug haften wir nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen ist.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Einfacher Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeter Beträge unser Eigentum.

11.2 Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.

11.3 Verarbeitung, Verbindung, Vermischung
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum unentgeltlich für uns.

11.4 Vorausabtretung bei Weiterveräußerung
Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen. Wir nehmen die Abtretung an.
Der Unternehmer bleibt zum Einzug der Forderungen ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt, wird jedoch nicht ausgeübt, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

11.5 Pflicht zur Anzeige von Zugriffen Dritter
Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware oder auf abgetretene Forderungen zugreifen (z. B. Pfändungen, Beschlagnahmen). Er hat alle zur Abwehr des Eingriffs erforderlichen Unterlagen bereitzustellen und Dritte auf unsere Rechte hinzuweisen. Kosten, die durch solche Eingriffe entstehen, trägt der Kunde, soweit sie nicht von Dritten erstattet werden.

11.6 Rücknahmerecht bei Pflichtverletzungen
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder verletzt er wesentliche vertragliche Pflichten, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, sofern wir dies nicht ausdrücklich erklären.
Nach Rücknahme der Ware sind wir zur Verwertung berechtigt; der Verwertungserlös wird – nach Abzug angemessener Verwertungskosten – auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet.

11.7 Freigabeklausel
Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten unsere offenen Forderungen um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

12. Leistungsumfang, Zusatzleistungen und Planungsleistungen

12.1 Leistungsumfang
Unsere Planungsleistungen, insbesondere Innenraumkonzepte, Entwürfe, Visualisierungen, Material- und Farbvorschläge sowie Einrichtungskonzepte, erfolgen ausschließlich in beratender und gestalterischer Funktion. Eine Prüfung baurechtlicher, statischer, bauphysikalischer oder sonstiger technischer Voraussetzungen ist nicht Bestandteil unserer Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

12.2 Verbindlichkeit von Planungsunterlagen
Von uns erstellte Planungsunterlagen dienen – sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart – ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und Entwurfsdarstellung. Maß-, Struktur- oder Materialangaben können produktionsbedingt abweichen.

12.3 Nutzungsrechte und Schutz unserer Planungsleistungen
Unsere Planungsleistungen (u. a. Entwürfe, Zeichnungen, Visualisierungen, Raum- und Farbkonzepte, Materialdispositionen, Maßangaben, technische Skizzen und sonstige kreative oder technische Unterlagen) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben unser ausschließliches Eigentum. Der Kunde erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf dasjenige konkrete Projekt, für das die Unterlagen erstellt wurden. Eine Nutzung zu anderen Zwecken, eine Weitergabe an Dritte oder eine Umsetzung durch andere Betriebe ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig. Bei vorzeitiger Kündigung oder Nichtbeauftragung bleibt unser Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Planungsleistungen bestehen.

12.4 Ausführung nicht geschuldeter Zusatzleistungen
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Leistungen zu erbringen, die über den Inhalt des vereinbarten Leistungsumfangs hinausgehen. Werden auf ausdrückliches Verlangen des Kunden dennoch solche zusätzlichen Arbeiten ausgeführt, berührt dies das Vertragsverhältnis nicht. Für derartige Leistungen übernehmen wir keine Haftung.

13. Datenschutz

13.1 Grundsatz der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU‑Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, zur Kommunikation mit dem Kunden sowie zur Abwicklung von Lieferung, Montage, Service und Zahlungsprozessen.

13.2 Datenschutzerklärung
Unsere ausführliche Datenschutzerklärung enthält alle Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO. Sie ist jederzeit abrufbar unter: www.tapetenfischer.de

13.3 Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist (z. B. Speditionen, Montagebetriebe, Zahlungsdienstleister) oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

13.4 Rechte der Betroffenen
Kunden haben insbesondere folgende Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

14.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist unser Geschäftssitz.

14.2 Gerichtsstand
Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gerichtsstand.

14.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

15. Streitbeilegung

15.1 Verbraucherstreitbeilegung gemäß § 36 VSBG
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15.2 EU-Online-Streitbeilegungsplattform (ODR-Verordnung)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgender Adresse erreichbar ist:
https://ec.europa.eu/consumers/odr